EU AI Act · Fristen im Überblick
EU AI Act: Was am 2. August 2026 wirklich gilt
Kurz gesagt: Der 2. August 2026 ist nicht der Stichtag für Hochrisiko-KI. Die Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Anhang-III-Systeme wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten nach Art. 50 anwendbar — für Systeme, die davor schon in Verkehr waren, mit einer Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Verbote, KI-Kompetenz und die GPAI-Pflichten gelten ohnehin längst.
Diese Verschiebung geht auf den „Digital Omnibus on AI“ (COM(2025) 836) zurück, der die Verordnung (EU) 2024/1689 ändert. Das Europäische Parlament hat ihn am 16. Juni 2026 angenommen, der Rat am 29. Juni 2026. Seit dem 27. Juli 2026 ist der Omnibus als Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft. Die unten genannten Daten stehen damit im geltenden Recht, nicht mehr nur in einer politischen Einigung. Neu hinzu kommt: Zum 2. Dezember 2026 greifen zusätzliche Verbote.
Wir haben auf dieser Seite selbst lange mit dem 2. August 2026 als Hochrisiko-Stichtag gearbeitet. Das war falsch, und wir haben es korrigiert. Die ehrliche Botschaft lautet: mehr Zeit, aber nicht keine Zeit.
Was passiert am 2. August 2026?
Der EU AI Act gilt gestaffelt. Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten des Art. 50 anwendbar — etwa die Kennzeichnung von KI-Interaktionen, von synthetischen Inhalten und von Deepfakes. Die Hochrisiko-Pflichten, die früher für diesen Tag vorgesehen waren, greifen erst später:
- 2. Feb 2025Verbotene Praktiken & KI-Kompetenz
Art. 5 (verbotene KI) und Art. 4 (Schulungspflicht) gelten. - 2. Aug 2025GPAI & Governance
Pflichten für Basismodelle (GPAI), die nationalen Behörden und die Sanktionsvorschriften. - 2. Aug 2026 StichtagTransparenzpflichten nach Art. 50
Kennzeichnung von KI-Interaktionen, synthetischen Inhalten und Deepfakes. - 2. Dez 2026Ende der Art.-50-Schonfrist
Auch Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr waren, müssen Art. 50 erfüllen. Zudem greift das neue Verbot nicht-einvernehmlicher intimer Inhalte und von CSAM. - 2. Dez 2027Hochrisiko-KI nach Anhang III
Kap. III (Art. 8–27, 43 ff., 49): Risikomanagement, Dokumentation, Aufsicht, Konformitätsbewertung. Verschoben vom 2. August 2026. - 2. Aug 2028Hochrisiko nach Anhang I
KI in regulierten Produkten (z. B. Medizinprodukte, Maschinen). Verschoben vom 2. August 2027.
Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 8–15)
Diese Anforderungen gelten für eigenständige Anhang-III-Systeme ab dem 2. Dezember 2027 — nicht schon ab dem 2. August 2026. Der Aufwand dahinter ist derselbe geblieben, nur der Zeitpunkt hat sich verschoben:
Risikomanagement · Art. 9
Ein fortlaufender, dokumentierter Prozess zur Identifikation und Minderung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus.
Daten-Governance · Art. 10
Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevant, repräsentativ und möglichst fehlerfrei sein.
Technische Dokumentation · Art. 11
Vollständige Unterlagen nach Anhang IV, die die Konformität nachweisen — vor Inverkehrbringen.
Protokollierung · Art. 12
Automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Logs) zur Rückverfolgbarkeit des Systembetriebs.
Transparenz · Art. 13
Betreiber müssen das System verstehen und korrekt nutzen können — inkl. Bedienungsanleitung.
Menschliche Aufsicht · Art. 14
Menschen müssen das System wirksam überwachen und eingreifen können (Stopp, Override).
Genauigkeit & Robustheit · Art. 15
Angemessene Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit über den Lebenszyklus.
Pflichten für Anbieter und Betreiber (Art. 16–27)
Neben den Anforderungen an das System selbst treffen Anbieter und Betreiber organisatorische Pflichten:
- Qualitätsmanagementsystem (Art. 17) — dokumentierte Prozesse beim Anbieter.
- Konformitätsbewertung (Art. 43) und EU-Konformitätserklärung (Art. 47) vor dem Inverkehrbringen.
- CE-Kennzeichnung (Art. 48) und Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49).
- Betreiberpflichten (Art. 26): bestimmungsgemäße Nutzung, Aufsicht, Log-Aufbewahrung.
- Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27, „FRIA") für bestimmte Betreiber öffentlicher Stellen.
Bußgelder: Was kostet ein Verstoß?
bis 35 Mio. € / 7 %
Verstoß gegen verbotene Praktiken (Art. 5) — der höchste Bußgeldrahmen (Art. 99).
bis 15 Mio. € / 3 %
Verstoß gegen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme und andere Anforderungen.
bis 7,5 Mio. € / 1 %
Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden.
Es gilt jeweils der höhere Wert aus Festbetrag oder Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes.
EU AI Act, DSGVO und DORA zusammen denken
Verarbeitet Ihr KI-System personenbezogene Daten, gelten die Pflichten des AI Act zusätzlich zur DSGVO (Rechtsgrundlage, ggf. DSFA nach Art. 35, automatisierte Entscheidungen nach Art. 22). Für Finanzunternehmen kommt DORA zur digitalen operationalen Resilienz hinzu. KomplAI prüft alle drei Regelwerke in einem Lauf.
Häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für kleine Unternehmen?
Was ist ein Hochrisiko-KI-System?
Gilt der 2. August 2026 für Hochrisiko-KI noch?
Muss ich schon jetzt handeln?
Dieser Leitfaden ist eine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Normverweise beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689.